...Aber die gesetzliche Grundlage in der Schweiz ist definitiv vorhanden... Das Gesetz schreibt vor, dass an solchen (nicht bewilligungspflichtigen) Lotterien ausschliesslich Sachpreise verlost werden dürfen... Und wgs (oder sex mit ihnen) ist nun mal kein Sachpreis...
diese Aussage entspricht nicht ganz den Forums-Regeln...Das ist sicher kein Hengst und niemals eine echte Stute. Das war vermutlich einer dessen Pfiffli nicht mehr richtig funktioniert...
Ja seh ich ja auch so...Es wird ja nicht DAS WG (und wird auf dem Laufsteg ausgestellt)* verlost, sondern ein Gutschein für eine gewisse Zeit mit einem WG. Wo ist der Unterschied von einem Gutschein den man beim Eintreten in den Club kauft oder von jemanden geschenkt bekommt? Ich jedenfalls habe immer ein Budget wenn ich in einen Club gehe und wenn ich etwas dazu bekomme profitiert das WG.
*Das wird hoffentlich NIE passieren
Es wird ja nicht DAS WG (und wird auf dem Laufsteg ausgestellt)* verlost, sondern ein Gutschein für eine gewisse Zeit mit einem WG. Wo ist der Unterschied von einem Gutschein den man beim Eintreten in den Club kauft oder von jemanden geschenkt bekommt? Ich jedenfalls habe immer ein Budget wenn ich in einen Club gehe und wenn ich etwas dazu bekomme profitiert das WG.Ob das verbieten in diesem Fall sinnvoll ist, darüber kann man geteilter Meinung sein.... Finde es auch doof unnötig...
Aber die gesetzliche Grundlage in der Schweiz ist definitiv vorhanden... Das Gesetz schreibt vor, dass an solchen (nicht bewilligungspflichtigen) Lotterien ausschliesslich Sachpreise verlost werden dürfen... Und wgs (oder sex mit ihnen) ist nun mal kein Sachpreis...
Ob das verbieten in diesem Fall sinnvoll ist, darüber kann man geteilter Meinung sein.... Finde es auch doof unnötig...Mich interessiert noch die gesetzliche Grundlage, dass das unzulässig sein soll.
Gehe zwar nie wegen einer Verlosung in einen Club, aber so ein Quatsch.
Mich interessiert noch die gesetzliche Grundlage, dass das unzulässig sein soll.
Das ist sicher kein Hengst und niemals eine echte Stute. Das war vermutlich einer dessen Pfiffli nicht mehr richtig funktioniert und aus Neid den möglichen Gewinnern die halbe Stunde vergönnt.da arbeitet kein Bürohengst/-stute
danke für die Links
ich finde es äusserst bedenklich, dass sich der Kanton jetzt einmischt und vorschreibt was "moralisch verwerflich" ist...ich hoffe nicht, dass die anderen Kantone jetzt nachziehen...
Reguläre Tombolas seien nicht bewilligungspflichtig, wenn nur Sachpreise und kein Geld verlost werde