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Tombola im Freibach: Kanton interveniert

Aber sehr gute Werbung für den Club alle Klatschzeitungen auf der Titelseiten !¨¨
Aber eben das Freubad macht diese Tombolas seit Jahren ,und auch andere Clubs in Solothurn und nachbar Kanton und und und !
 
Tombola um Mitternacht ist doch für die meisten von uns nichts mehr.
Wer grossen Wert auf eine Gratis Sex Verlosung scharf ist. muss auf den Nachbarkanton oder einen der Urkantone ausweichen;)

Interessant in 2 Min. sind auch die Komentare. Was einige da für Vorstellungen haben, kann ich nur mit dem Kopf schütteln
 
Was kein Sachpreis? (!)

Das Freubad könnte einen Gummi verlosen, den man bei einer Dame von dort gebrauchen könnte. Dann gehts um einen Sachpreis.
 
...Aber die gesetzliche Grundlage in der Schweiz ist definitiv vorhanden... Das Gesetz schreibt vor, dass an solchen (nicht bewilligungspflichtigen) Lotterien ausschliesslich Sachpreise verlost werden dürfen... Und wgs (oder sex mit ihnen) ist nun mal kein Sachpreis...

ich bin kein Jurist...im Fall des Freubads handelt es sich m.E. um die Verlosung eines Gutscheins für eine Dienstleistung...für mich wäre es eine Spitzfindigkeit, wenn man dies nicht als Sachpreis ansieht...und es werden z.B. öfters Coiffeur-Gutscheine verlost, also auch Gutscheine für eine Dienstleistung...

...seit mind. 20 Jahren (bin noch nicht länger in Clubs unterwegs) wurden ähnliche Gutscheine in Clubs und Foren verlost...und es gab bisher noch nie Probleme...Ingo als Jurist verlost täglich auf seiner HP 1 Sex-Gutschein (Eintritt inkl. 30min.) - ich denke, dass es diesmal einfach daran lag, dass es nicht den Moral-Vorstellungen eines Beamten entsprach, dass ein Gutschein für eine sexuelle Dienstleistung verlost wird...
...Das ist sicher kein Hengst und niemals eine echte Stute. Das war vermutlich einer dessen Pfiffli nicht mehr richtig funktioniert...
diese Aussage entspricht nicht ganz den Forums-Regeln ;)
dessen Name wird in den Artikeln erwähnt...kann jeder googlen...

(ich hoffe die Schweiz behält seine rel. liberale Gesetzgebung und driftet nicht richtung schwed. Modell - Amen😇)
 
Sie könnten auch einfach einen Gutschein für 120.- verlosen, der am gleichen Abend verbraucht werden muss...
Das wäre es ein Sachpreis, und nicht explizit eine Dienstleistung.
 
Es wird ja nicht DAS WG (und wird auf dem Laufsteg ausgestellt)* verlost, sondern ein Gutschein für eine gewisse Zeit mit einem WG. Wo ist der Unterschied von einem Gutschein den man beim Eintreten in den Club kauft oder von jemanden geschenkt bekommt? Ich jedenfalls habe immer ein Budget wenn ich in einen Club gehe und wenn ich etwas dazu bekomme profitiert das WG.

*Das wird hoffentlich NIE passieren
Ja seh ich ja auch so...

Aber der Unterschied ist eben das es ein Lotteriegesetz gibt aber kein "Geschenk Gesetz"... Konkret: Die Verlosung eines solchen Preises ist nicht erlaubt, das verschenken aber schon (also zum Beispiel "jeder 15.Gast erhält einen Gutschein")
 
Ob das verbieten in diesem Fall sinnvoll ist, darüber kann man geteilter Meinung sein.... Finde es auch doof unnötig...
Aber die gesetzliche Grundlage in der Schweiz ist definitiv vorhanden... Das Gesetz schreibt vor, dass an solchen (nicht bewilligungspflichtigen) Lotterien ausschliesslich Sachpreise verlost werden dürfen... Und wgs (oder sex mit ihnen) ist nun mal kein Sachpreis...
Es wird ja nicht DAS WG (und wird auf dem Laufsteg ausgestellt)* verlost, sondern ein Gutschein für eine gewisse Zeit mit einem WG. Wo ist der Unterschied von einem Gutschein den man beim Eintreten in den Club kauft oder von jemanden geschenkt bekommt? Ich jedenfalls habe immer ein Budget wenn ich in einen Club gehe und wenn ich etwas dazu bekomme profitiert das WG.

*Das wird hoffentlich NIE passieren
 
Mich interessiert noch die gesetzliche Grundlage, dass das unzulässig sein soll.
Ob das verbieten in diesem Fall sinnvoll ist, darüber kann man geteilter Meinung sein.... Finde es auch doof unnötig...
Aber die gesetzliche Grundlage in der Schweiz ist definitiv vorhanden... Das Gesetz schreibt vor, dass an solchen (nicht bewilligungspflichtigen) Lotterien ausschliesslich Sachpreise verlost werden dürfen... Und wgs (oder sex mit ihnen) ist nun mal kein Sachpreis...
Gehe zwar nie wegen einer Verlosung in einen Club, aber so ein Quatsch.
Mich interessiert noch die gesetzliche Grundlage, dass das unzulässig sein soll.
 
Gehe zwar nie wegen einer Verlosung in einen Club, aber so ein Quatsch.
Mich interessiert noch die gesetzliche Grundlage, dass das unzulässig sein soll.

da arbeitet kein Bürohengst/-stute
Das ist sicher kein Hengst und niemals eine echte Stute. Das war vermutlich einer dessen Pfiffli nicht mehr richtig funktioniert und aus Neid den möglichen Gewinnern die halbe Stunde vergönnt.

Ich frage mich sogar, ob nun die Verlosungen hier in diesem Forum auch rechtswidrig sind, oder nur wenns ums Freubad geht?
 
danke für die Links (y)

ich finde es äusserst bedenklich, dass sich der Kanton jetzt einmischt und vorschreibt was "moralisch verwerflich" ist...ich hoffe nicht, dass die anderen Kantone jetzt nachziehen...

Vollkommen richtig, lieber Felix.
Vielleicht sollten die Clubs etwas geschickter vorgehen: Ankündigung der Tombola Gründonnerstag nach 17:00. Ab da arbeitet kein Bürohengst/-stute bis Dienstag morgen :cool:
 
danke für die Links (y)

ich finde es äusserst bedenklich, dass sich der Kanton jetzt einmischt und vorschreibt was "moralisch verwerflich" ist...ich hoffe nicht, dass die anderen Kantone jetzt nachziehen...

solche Tombolas gibt es bereits seit vielen Jahren (nicht nur im Freubad) - es wäre m.E. schade wenn sie abgeschafft würden, weil sie jetzt irgendeinem Beamten neg. aufgefallen sind

gleich wie die Huren-Org. "Lysistrada" sehe ich moralisch keinen Unterschied ob ich die 30 min. selber bezahle, oder der Club als Tombola-Gewinn, solange das Girl einen Gast ablehnen kann...letztlich profitieren die Girls, da sie eine zusätzlich Einnahme haben...(sicherlich besser für ihre Gesundheit als der Konsum von Champagner...aber dies ist eine andere Diskussion)

Reguläre Tombolas seien nicht bewilligungspflichtig, wenn nur Sachpreise und kein Geld verlost werde

früher wurde bei Tombolas z.T. auch Bargeld verlost, dies wäre wohl bewilligungspflichtig gewesen
(dies kam aber nicht zwingend dem Club/Girls zugute, da man das gewonnene Bargeld nicht im Club ausgeben musste)
 
Zuletzt bearbeitet:
Blick hat nachgezogen, ich glaube auf Seite 3 :ROFLMAO:

 
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Soeben bin ich auf folgenden 20-Min-Artikel gestossen: https://www.20min.ch/story/saunaclu...chts-tombola-gratis-sex-verlosen-794061346544

Die PR-Maschinerie ist voll im Gang! Gute, nein sehr gute Werbung bedeutet, dass man immerwährend im Gespräch bleibt. Mit einem komplett jugendfreundlichen "Rotlicht-YouTube-Kanal" bleibt mam im Gespräch und ich bin davon überzeugt, das lockt einige Gäste an, die entweder schon lange nicht mehr dort waren oder solche, die schon lange einmal einen Ersbesuch machen wollten.
Dieses Beispiel hier geht genau in dieselbe Richtung: Im Gespräch bleiben. Es gibt sogar einen treffenden Begriff dafür: Der Benetton-Effekt. Die Zeitungsmeldung hier ist eigentlich negativ behaftet, da die Tombola-Absicht des Veranstalters nicht nach Wunsch durchgeführt wird. Unter dem Strich aber steht in einem Massenmedium (20-Minuten), dass gefühlt auf jedem Handy immer wieder abgerufen wird, der Name und die Ortschaft: Freubad, Rechenwil. Auch wenn es jetzt "nur" Champagner zu gewinnen gibt, so wird doch der Preis wohl vor Ort und persönlich übergeben. Ob man den Preis auch in Naturalien einlösen kann oder nicht bleibt Betriebs- bzw. Insider-Geheimnis....
Meine nur ich das oder ist das Rotlicht in letzter Zeit salonfähiger geworden? Hat also nicht mehr den "schmuddeligen Nachgeschmack" in den Köpfen derjenigen Leuten, die noch nie in einer solchen Instuitution waren?
 
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