Methusalix
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- 24 Aug. 2021
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Unglaublich! Ich mag den TAJ eigentlich ganz gut, aber merkt er nicht, wie er vom Mister Stopp nun schamlos in seinem Namen ausgenutzt wird? Der Admin geht perfide vor und nutzt jetzt TAJ‘s Namen um seine eigenen Hände in Unschuld zu waschen.
Ich mochte die Berichte von TAJ, schon nur wegen seiner fehlbaren Grammatik. Man spürte, dass da einfach mit Herz und von der Leber weg geschrieben wurde. Und jetzt schreibt er plötzlich fehlerfrei und in bester Grammatik. Das ist nicht mehr TAJ. Ganz klar.
Und weiss TAJ, dass er sich damit in Wahnsinns-Bredouille begibt?
Hier ein Auszug:
Art. 179ter / 179quater StGB – Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte / Weitergabe
- Sprachnachrichten gelten rechtlich als Aufnahmen eines Gesprächs.
- Wenn jemand eine Sprachnachricht ohne Einwilligung des Sprechers veröffentlicht oder an Dritte weitergibt, ist das strafbar.
- Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe.
Wichtig: Auch wenn der Empfänger die Nachricht legal erhalten hat, heißt das nicht, dass er sie einfach weiterveröffentlichen darf.
Das Weitergeben / Veröffentlichen von nicht-öffentlichen Sprachaufnahmen ist strafbar, wenn keine Zustimmung vorliegt.
Hat TAJ wirklich Lust auf ein Verfahren vor Gericht, wo womöglich über Geldstrafen, oder man stelle sich vor, sogar Knast entschieden wird? Ist es das wirklich wert mit Herr Stopp zu arbeiten?
Ich mochte die Berichte von TAJ, schon nur wegen seiner fehlbaren Grammatik. Man spürte, dass da einfach mit Herz und von der Leber weg geschrieben wurde. Und jetzt schreibt er plötzlich fehlerfrei und in bester Grammatik. Das ist nicht mehr TAJ. Ganz klar.
Und weiss TAJ, dass er sich damit in Wahnsinns-Bredouille begibt?
Hier ein Auszug:
Art. 179ter / 179quater StGB – Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte / Weitergabe
- Sprachnachrichten gelten rechtlich als Aufnahmen eines Gesprächs.
- Wenn jemand eine Sprachnachricht ohne Einwilligung des Sprechers veröffentlicht oder an Dritte weitergibt, ist das strafbar.
- Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe.
Wichtig: Auch wenn der Empfänger die Nachricht legal erhalten hat, heißt das nicht, dass er sie einfach weiterveröffentlichen darf.
Das Weitergeben / Veröffentlichen von nicht-öffentlichen Sprachaufnahmen ist strafbar, wenn keine Zustimmung vorliegt.
Hat TAJ wirklich Lust auf ein Verfahren vor Gericht, wo womöglich über Geldstrafen, oder man stelle sich vor, sogar Knast entschieden wird? Ist es das wirklich wert mit Herr Stopp zu arbeiten?
