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Steuerrechtliche Aspekte

Wovon, also von welchem Grund, hängt es denn ab ob so ein Luxus-Sportwagen für abzugsfähig erklärt wird? Muss man da von vornherein einen betrieblichen Zusammenhang begründen? Oder macht man den Abzug einfach geltend und muss dann schauen was das Steueramt dazu sagt? Bei einem Autohändler oder einer Autovermietung kann ich den betrieblichen Zusammenhang klar sehen. Beim Bordellbetreiber, der argumentiert er müsse irgendwo ein Protz-Image wahren um im Milieu ernst genommen zu werden, das finde ich schon, dass es als Begründung auf wackeligen Beinen steht. Aber @robrich hat ja auch geschrieben, dass bei "Akadems , Banker, Freiberufler, Gewerbetreibende, Manager, Selbständige, Sportler" ein steuerlicher Abzug von Luxus-Sportwagen erreicht werden konnte. Wie ist denn bei diesen Personengruppen die Begründung für den betrieblichen Zusammenhang? (wenn's denn von so einer Begründung abhängt)
Natürlich muss ein betrieblicher Zusammenhang vorhanden sein. Nur geschäftsmässig begründeter Aufwand wird akzeptiert.

Was ist denn nun geschäftsmässig begründeter Aufwand? Bei gemischter Nutzung (privat/geschäftlich), alles was überwiegend der geschäftlichen Nutzung dient. Analog z.B. der Zuweisung einer Immobilie ins Privat- oder Geschäftsvermögen bei Privathaushalt und Geschäft in derselben Liegenschaft. Diese Zuweisung kann beim Verkauf der Liegenschaft weitreichende Folgen haben. Gewinn und wiedereingebrachte Abschreibungen werden in Kantonen mit dualistischem System bei Geschäftsliegenschaften dem Einkommen aus selbst. Erwerbstätigkeit unterworfen (auch AHV Beiträge darauf geschuldet). Privatliegenschaften unterliegen der Grundstückgewinnsteuer (je nach Haltedauer, steuerlich tiefer belastet als die Einkommenssteuer). Es gibt aber auch Kantone mit monistischem System, die kennen ausschliesslich Grundstückgewinnsteuern, ob geschäftlich oder privat. Und der Bund kennt gar keine Grundstückgewinnsteuer. So viel zum Thema Föderalismus.

Im konkreten Fall hat der Geschäftsführer ebengenau diese Argumentation hervorgebracht. Mit der Luxuskarrosse den Schein eines erfolgreichen Geschäftsmannes zu wahren. Kam noch hinzu, dass mehrere fragwürdige Autos als Geschäftsfahrzeuge verbucht waren. Schlussendlich hat man nur den Aston Martin wegbedingt, obwohl man bis auf 1 Fahrzeuge alle hätte wegbedingen können (er kann ja sowieso nur 1 Auto gleichzeitig für geschäftliche Zwecke nutzen). Meines Erachtens eine faire Lösung im Ermessensspielraum des Einschätzers.

Wie kam man darauf, dass der Aston Martin nicht überwiegend geschäftlich genutzt wurde? Die durchschnittliche Kilometergesamtfahrleistung pro Jahr des Fahrzeugs an Hand von Servicerechnungen überprüfen. Da die Firma nur sehr regional tätig war und die Distanzen zur Kundschaft entsprechend kurz. Selbst 5‘000km hätten schon ausgereicht, um zu beweisen, dass mit dem Aston Martin wohl weitaus mehr privat als geschäftlich gefahren wurde. Die Unterlagen wollte er vermutlich aus gutem Grund nicht herausrücken. Da der Steuerpflichtige bei Abzügen (steuermindernden Tatsachen) stets in der Beweispflicht steht, mangelte es an Beweisen. Ergo nicht geschäftsmässig begründet.
 
Gemäss gestrigen Auskunft eines Bekannten von mir, Steuerberater und Inhaber einer eigenen Treuhand-Kanzlei in BL, können auch in der Schweiz selbstverständlich geschäftlich genutzte Sportwagen als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Er selber setzt als Inhaber seines Betriebes einen Sportwagen Aston Martin DB 12 Cabrio für 350.000 CHF als Geschäftswagen von der Steuer ab. Zudem hat er in Reihe von grossverdienenden Klienten, Akadems , Banker, Freiberufler, Gewerbetreibende, Manager, Selbständige, Sportler usw. die ihre geschäftlich genutzten Sportwagen allesamt steuerlich absetzen. Und das obwohl sie ohnehin viel weniger Steuern wie in Deutschland zahlen, es also viel weniger gravierend ist.

Auch in der CH gehts nicht darum, welches Auto es ist, sondern allein wie hoch das zu versteuerndes Einkommen ist, ob der Wagen geschäftlich genutzt und was angemessen ist. Gemäss ihm wäre der Bordellbetreiber und Protz-und Proll-Prinz Markus von Anhalt, der seinen gesamten privat genutzen Fuhrpark von 7 ( !!! ) Luxuskarossen als betrieblich bedingte und geschäftlich genutzte Werbung für sich und seine Clubs, und damit Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt hat, in der CH auch wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Allerdings nicht so drakonisch hoch wie in Deutschland.
Uneinig. Als Gegenpool zum Treuhänder auf der anderen Seite vom Pult (Steuerämtler) kommt es schon sehr auf den Einzelfall darauf an. Selber Erfahrungen damit gemacht, wo wir den Aston Martin eines Geschäftsführers nicht akzeptiert haben.

Des Weiteren bitte auch den Föderalismus in der Schweiz nicht vergessen. Die Kantone handeln bezüglich der Kantons- und Gemeindesteuern autonom. Und auch wenn es ein Steuerharmonisierungsgesetz gibt, so findet man zu etlichen Sachverhalten immer noch unterschiedliche Handhabung in der Praxis.

Und zu guter Letzt ist es auch noch ein wenig Ermessensspielraum. Beurteilt der Prüfende den Sachverhalt nur minimal anders als sein Sitznachbar kann dies über Abzug oder Nicht-Abzug entscheiden. Unfair, dass weiss ich, aber wo Menschen arbeiten gibt es unterschiedliche Beurteilungen. Ziel des Tages ist es immer eine möglichst einheitliche Veranlagungspraxis im Team herzustellen.
Wovon, also von welchem Grund, hängt es denn ab ob so ein Luxus-Sportwagen für abzugsfähig erklärt wird? Muss man da von vornherein einen betrieblichen Zusammenhang begründen? Oder macht man den Abzug einfach geltend und muss dann schauen was das Steueramt dazu sagt? Bei einem Autohändler oder einer Autovermietung kann ich den betrieblichen Zusammenhang klar sehen. Beim Bordellbetreiber, der argumentiert er müsse irgendwo ein Protz-Image wahren um im Milieu ernst genommen zu werden, das finde ich schon, dass es als Begründung auf wackeligen Beinen steht. Aber @robrich hat ja auch geschrieben, dass bei "Akadems , Banker, Freiberufler, Gewerbetreibende, Manager, Selbständige, Sportler" ein steuerlicher Abzug von Luxus-Sportwagen erreicht werden konnte. Wie ist denn bei diesen Personengruppen die Begründung für den betrieblichen Zusammenhang? (wenn's denn von so einer Begründung abhängt)
 
Gemäss gestrigen Auskunft eines Bekannten von mir, Steuerberater und Inhaber einer eigenen Treuhand-Kanzlei in BL, können auch in der Schweiz selbstverständlich geschäftlich genutzte Sportwagen als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Er selber setzt als Inhaber seines Betriebes einen Sportwagen Aston Martin DB 12 Cabrio für 350.000 CHF als Geschäftswagen von der Steuer ab. Zudem hat er in Reihe von grossverdienenden Klienten, Akadems, Banker, Freiberufler, Gewerbetreibende, Manager, Selbständige, Sportler usw. die ihre geschäftlich genutzten Sportwagen allesamt steuerlich absetzen. Und das obwohl sie ohnehin viel weniger Steuern wie in Deutschland zahlen, es also viel weniger gravierend ist.
Uneinig. Als Gegenpool zum Treuhänder auf der anderen Seite vom Pult (Steuerämtler) kommt es schon sehr auf den Einzelfall darauf an. Selber Erfahrungen damit gemacht, wo wir den Aston Martin eines Geschäftsführers nicht akzeptiert haben.

Des Weiteren bitte auch den Föderalismus in der Schweiz nicht vergessen. Die Kantone handeln bezüglich der Kantons- und Gemeindesteuern autonom. Und auch wenn es ein Steuerharmonisierungsgesetz gibt, so findet man zu etlichen Sachverhalten immer noch unterschiedliche Handhabung in der Praxis.

Und zu guter Letzt ist es auch noch ein wenig Ermessensspielraum. Beurteilt der Prüfende den Sachverhalt nur minimal anders als sein Sitznachbar kann dies über Abzug oder Nicht-Abzug entscheiden. Unfair, dass weiss ich, aber wo Menschen arbeiten gibt es unterschiedliche Beurteilungen. Ziel des Tages ist es immer eine möglichst einheitliche Veranlagungspraxis im Team herzustellen.
 
Ok, ich gebe zu, ich bin nur über das deutsche Steuerrecht und die Absetzbarkeit von Geschäftswagen als Betriebsskosten informiert. Jeder Selbständige kann bei entsprechender Steuerlast seinen Geschäftswagen, egal ob eine Limousine ( Audi, Benz, Bentley, BMW usw) oder einen Sportwagen ( Ferrari, Maserati , Lamborgini, Porsche usw) steuerlich absetzen. Entweder least er ihn neu, und setzt die Leasingkosten monatlich ab, oder bezahlt in als Vorführwahen fast neu bar und setzt ihn- wie bei mir damals- über 6 Jahre linear ab. Und das erklärt ihm sein Steuerberater.
Das ist auch im deutschen Steuerrecht so nicht ganz richtig. Ab 100.000 € Anschaffungswert wird vom Finanzamt in der Regel, ab 150 k sogar zwingend, eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen und die Angemessenheit als Geschäftswagen geprüft.
 
Das Schweizer Steuerrecht ist hier eindeutig: Sportwagen kann man nicht als Berufskosten absetzen.
Gemäss gestrigen Auskunft eines Bekannten von mir, Steuerberater und Inhaber einer eigenen Treuhand-Kanzlei in BL, können auch in der Schweiz selbstverständlich geschäftlich genutzte Sportwagen als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Er selber setzt als Inhaber seines Betriebes einen Sportwagen Aston Martin DB 12 Cabrio für 350.000 CHF als Geschäftswagen von der Steuer ab. Zudem hat er in Reihe von grossverdienenden Klienten, Akadems , Banker, Freiberufler, Gewerbetreibende, Manager, Selbständige, Sportler usw. die ihre geschäftlich genutzten Sportwagen allesamt steuerlich absetzen. Und das obwohl sie ohnehin viel weniger Steuern wie in Deutschland zahlen, es also viel weniger gravierend ist.

Auch in der CH gehts nicht darum, welches Auto es ist, sondern allein wie hoch das zu versteuerndes Einkommen ist, ob der Wagen geschäftlich genutzt und was angemessen ist. Gemäss ihm wäre der Bordellbetreiber und Protz-und Proll-Prinz Markus von Anhalt, der seinen gesamten privat genutzen Fuhrpark von 7 ( !!! ) Luxuskarossen als betrieblich bedingte und geschäftlich genutzte Werbung für sich und seine Clubs, und damit Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt hat, in der CH auch wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Allerdings nicht so drakonisch hoch wie in Deutschland.
 
Und das erklärt ihm sein Steuerberater.
Beraten kann man alles. Die Frage ist, wird es auch vom Steueramt akzeptiert.
Geht in der Schweiz nicht.
Ein Steueramt sieht die vorgenommenen Buchungen / Geschäftsfälle und sieht in welcher Branche man sich aufhält. Es ist möglich, wenn man sich im Geschäftsfeld Luxusfahrzeugvermietung befindet und derartige Geschäftsfälle verbuchen kann, das 500'000 CHF-Auto abziehen kann. Das Steueramt Kt. Zürich hat jedoch bei einem Handwerksbetrieb, der einen 300'000 CHF Ferrari abzuziehen versuchte um Baustellen zu besichtigen und Neukundenbaustellen zu akquirieren argumentiert, es fehle die betriebliche Erforderlichkeit für ein derartiges Auto und es legte den zum Abzug zugelassenen Preis auf 150'000 CHF fest.
 
Ok, ich gebe zu, ich bin nur über das deutsche Steuerrecht und die Absetzbarkeit von Geschäftswagen als Betriebsskosten informiert. Jeder Selbständige kann bei entsprechender Steuerlast seinen Geschäftswagen, egal ob eine Limousine ( Audi, Benz, Bentley, BMW usw) oder einen Sportwagen ( Ferrari, Maserati , Lamborgini, Porsche usw) steuerlich absetzen. Entweder least er ihn neu, und setzt die Leasingkosten monatlich ab, oder bezahlt in als Vorführwahen fast neu bar und setzt ihn- wie bei mir damals- über 6 Jahre linear ab. Und das erklärt ihm sein Steuerberater.
Geht in der Schweiz nicht.
Ein Auto geht (Privatanteil ist zu versteuern). Zusätzliche Sportwagen gehen nicht durch (ich könnte dir 3 Fälle nennen, die das in verschiedenen Kantonen versucht haben). Da bleibt man einfach bei der nächsten Steuerprüfung hängen und zahlt die letzten 5 Jahre nach.
Und das ist auch richtig so.
 
Dazu gibt es noch eine ziemlich spannende Geschichte von einer Milieu-Grösse aus Deutschland, die genau deswegen vor Gericht und schlussendlich für einige Jahre im Gefängnis gelandet ist. Ich oute die besagte Milieu-Grösse hier jetzt mal nicht, ging jedoch durch die Medien und lässt sich aber glaube ich auch leicht durch etwas Googeln herausfinden wer gemeint ist.
Die Milieugrösse Markus von Anhalt ist nicht deswegen verurteilt worden, weil er einen Sportwagen als notwendige Betriebsausgabe abgesetzt hat, sondern weil er seinen gesamten privaten und persönlichen Fuhrpark von sieben ( !!! ) Nobel-und Luxuskarossen ( Aston Martin, Bentley, Ferrari, Maibach, Rolls-Roye, Maserati, Lamborgini ) im Gesamtwert von über 2 Millionen ( !!! ) noch dazu über mehrere Jahre von der Steuer abgesetzt hat. Das Gericht hat damals im Urteil ausdrücklich festgestellt, dass im Milieu der äussere Schein wichtig ist, ein erfolgreicher Bordellbetreiber schlecht ein kleines Buchhalter-Auto fahren kann, daher einen besonders aufwändigen und luxuriösenGeschäftswagen benötigt und daher absetzen kann, aber nicht sieben.
 
Das Schweizer Steuerrecht ist hier eindeutig: Sportwagen kann man nicht als Berufskosten absetzen.
Das haben schon X KMUler versucht. Wird dann immer als „Geldwerte Leistung“ aufgerechnet und nachversteuert. Und das ist noch der beste Fall. Wenn es schwierig wird, dann gibts noch ein Verfahren, dann wird es dann richtig teuer.
Auch bei „normalen“ Firmenwagen wird ein „Privatanteil“ errechnet und direkt im Lohnausweis ausgewiesen.
Ok, ich gebe zu, ich bin nur über das deutsche Steuerrecht und die Absetzbarkeit von Geschäftswagen als Betriebsskosten informiert. Jeder Selbständige kann bei entsprechender Steuerlast seinen Geschäftswagen, egal ob eine Limousine ( Audi, Benz, Bentley, BMW usw) oder einen Sportwagen ( Ferrari, Maserati , Lamborgini, Porsche usw) steuerlich absetzen. Entweder least er ihn neu, und setzt die Leasingkosten monatlich ab, oder bezahlt in als Vorführwahen fast neu bar und setzt ihn- wie bei mir damals- über 6 Jahre linear ab. Und das erklärt ihm sein Steuerberater.
 
Dazu gibt es noch eine ziemlich spannende Geschichte von einer Milieu-Grösse aus Deutschland, die genau deswegen vor Gericht und schlussendlich für einige Jahre im Gefängnis gelandet ist. Ich oute die besagte Milieu-Grösse hier jetzt mal nicht, ging jedoch durch die Medien und lässt sich aber glaube ich auch leicht durch etwas Googeln herausfinden wer gemeint ist.
Das Schweizer Steuerrecht ist hier eindeutig: Sportwagen kann man nicht als Berufskosten absetzen.
Das haben schon X KMUler versucht. Wird dann immer als „Geldwerte Leistung“ aufgerechnet und nachversteuert. Und das ist noch der beste Fall. Wenn es schwierig wird, dann gibts noch ein Verfahren, dann wird es dann richtig teuer.
Auch bei „normalen“ Firmenwagen wird ein „Privatanteil“ errechnet und direkt im Lohnausweis ausgewiesen.
 

LeChienDeLaLibido

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Zudem können Protzwagen als Geschäftswagen und Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden.
Dazu gibt es noch eine ziemlich spannende Geschichte von einer Milieu-Grösse aus Deutschland, die genau deswegen vor Gericht und schlussendlich für einige Jahre im Gefängnis gelandet ist. Ich oute die besagte Milieu-Grösse hier jetzt mal nicht, ging jedoch durch die Medien und lässt sich aber glaube ich auch leicht durch etwas Googeln herausfinden wer gemeint ist.
 
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