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In der Innerschweizer Gastroszene und bei den Gerichten ist Afrim Baftiri ein bekanntes Gesicht. Angeklagt sind auch sein Bruder, seine Ehefrau und eine ehemalige Geschäftsführerin.
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Die untenstehende Zusammenfassung wurde mithilfe künstlicher Intelligenz aus zwei öffentlich zugänglichen Medienberichten erstellt. Die Originaltexte stammen aus etablierten Schweizer Zeitungen, dürfen aber aus urheberrechtlichen Gründen nicht vollständig veröffentlicht oder zitiert werden. Wer Zugang zu den Originalartikeln hatte, wird den Inhalt wiedererkennen und kann die inhaltliche Richtigkeit einordnen.
Angesichts der Brisanz der dargestellten Vorgänge – insbesondere der systematischen Muster und der wiederholten gerichtlichen Auseinandersetzungen – habe ich mich entschlossen, diese Informationen nicht unter meinem Hauptnamen zu veröffentlichen. Ziel ist es, Aufmerksamkeit auf ein Thema zu lenken, das die Allgemeinheit betrifft, ohne mich unnötig persönlichen Rückschlüssen auszusetzen.
Afrim Baftiri ist eine schillernde und umstrittene Figur der Zentralschweizer Gastro- und Erotikszene. Über Jahre hinweg war er in zahlreiche Hotel- und Gastronomiebetriebe involviert, darunter das Jailhotel Luzern, das Hotel Albana, das Hotel Graziella, das Post Hotel in Weggis und das Hotel Himmelrich in Kriens. Ebenso der Saunaclub Zeus in Küssnacht am Rigi. Dabei trat er oft nicht offiziell als Geschäftsführer auf, sondern agierte im Hintergrund – während Firmen auf den Namen seiner Frau, seines Bruders oder anderer Bekannter liefen.
Sein Geschäftsmodell: ständiger Wechsel der Betriebsgesellschaften, die systematisch Schulden anhäuften und in Konkurs gingen. Offizielle Mandate übernahm meist jemand aus dem persönlichen Umfeld. In mehreren Fällen wurde Baftiri wegen Veruntreuung, illegaler Geschäftsführung oder falscher Verwendung von Mietkautionen verurteilt.
Nun steht er erneut vor Gericht – gemeinsam mit seiner Frau, seinem Bruder und einer früheren Geschäftsführerin. Vorgeworfen werden ihnen unter anderem:
- Ungetreue Geschäftsbesorgung
- Falschbeurkundung
- Veruntreuung von Quellensteuern
- Unterlassene Buchführung
Die Delikte sollen sich mehrfach und über Jahre hinweg wiederholt haben. Die Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Freiheitsstrafe für Baftiri (ein Jahr davon unbedingt) sowie eine fünfjährige Landesverweisung. Auch den Mitangeklagten drohen Haftstrafen und die Ausweisung aus der Schweiz.
Baftiri und seine Familie schweigen zu allen Vorwürfen. Lediglich die Geschäftsführerin äußerte sich: Sie habe kaum Entscheidungsbefugnis gehabt und lediglich auf Weisung Baftiris gehandelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr dennoch aktive Mitverantwortung vor. Ihr drohen sechs Monate Haft und Landesverweis.
Laut Staatsanwaltschaft habe der „Clan“ rund um Baftiri seit über 25 Jahren die Justiz beschäftigt. Ihre Geschäftspraktiken seien systematisch darauf ausgelegt gewesen, rechtliche und steuerliche Pflichten zu umgehen. Ein Urteil steht noch aus.