Helloworld
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Gerne doch, ich dachte das wäre eine gängige Abkürzung.
Sorry, aber das stimmt so einfach nicht...Punkt!In einem gut geführten Laden, in dem die GL bestimmt , muss er keine Konsequenzen der Girls befürchten, weil die GL ihn in ihrem eigenen Interesse vor der Rache der Girls schützt- weil sie sonst nie mehr feedback von ihren Kunden bekommt- und den Boykott der Girls verhindert.
Und auch das ist leider wieder Schwachsinn, zumindest in der Realität...in der Theorie hast du damit natürlich recht.Und wenn ausnahmsweise das Vereinbarte nicht eingehalten wird, die Leistung also mangelhaft ist, kann man das Zimmer abbrechen und muss nicht zahlen. Selbstverständlich muss man auch Deutschland nur die Leistung und Service zahlen, den man bekommen hat.
Auch das stimmt in der Praxis so wieder nicht!und erteilen Abzockfrauen spätestens nach der dritten Reklamation HV. Und das jede Woche
Mag sein das dies tatsächlich recht wenig sind, aber warum ist das so?gibt es wenig Reklamationen wegen nicht eingehalten Absprachen und Zusagen.
Falsche Behauptungen werden durch eine Wiederholung unter anderem Nick auch nicht richtig: §2 ProstG => Forderungseinwand nur bei VOLLSTÄNDIGER Nichterfüllung.Im Übrigen haben WGs zwar das Recht, eine sexuelle Dienstleistung zu verweigern, selbst wenn sie vorher so vereinbart wurde, aber der Gast muss selbstverständlich keine Leistung bezahlen, welche nicht erbracht wurde. Das ist der alles entscheidende Punkt, ist rechtlich unbestritten und die eindeutige Gesetzeslage.
Alles richtig, danke. Ich hätte es nicht so genau formulieren können... Aber eben genau weil es der Staat "könnte aber nicht möchte" (und es so bleiben soll) wollte ich darauf hinweisen, dass es besser ist nicht zu detailliert über "gute Manager Leistungen" betreffend dem Service der Damen zu schreiben. Es gibt nämlich durchaus auch Gruppen die es sehr begrüssen würden, wenn der Staat "möchte statt könnte" ... Und diese Leute können auch lesen und wir sollten ihnen nicht unbedingt auch noch die Argumente dazu servieren........ dann kann es durchaus so ausgelegt werden, dass der Bordellbetreiber Ort, Zeit und Ausmass der Prostitution bestimmt. Es wird bloss nicht so ausgelegt. Aber eben, nicht weil der Staat es nicht könnte, sondern weil er es nicht möchte. Doch streng genommen ist die Prostitution stets eine juristische Grauzone. Ein Bordellbetreiber steht irgendwo immer mit einem Bein im Knast, zumindest sind die Gesetze so konzipiert, dass der Staat sich stets ein Hintertürchen offen lässt um einem Bordellbetreiber einen Strick zu drehen....
Der Laden ist auch zuDoch, das ist so- sonst ist der Laden bald zu- und auch eine Beschwerde bringt dann was, wenn sie berechtigt ist und du dich beschwerst. Davon abgesehen das du nicht zahlen muss. Seltenst habe ich erlebt, dass eine verhandelte und vereinbarte Leistung nicht geleistet wird. Der Normalfall ist, dass über den Service nicht gesprochen wird und sich der Gast dann beschwert. Und dann wird es kritisch.
Steile Behauptung! Ich habe hier schon an andere Stelle die relevanten Paragrafen für Deutschland genannt: Sobald der Service begonnen wurde muss auch vollständig bezahlt werden, auch wenn die vereinbarte Leistung nicht vollständig erbracht wurde.Doch, das ist so- sonst ist der Laden bald zu- und auch eine Beschwerde bringt dann was, wenn sie berechtigt ist und du dich beschwerst. Davon abgesehen das du nicht zahlen muss. Seltenst habe ich erlebt, dass eine verhandelte und vereinbarte Leistung nicht geleistet wird. Der Normalfall ist, dass über den Service nicht gesprochen wird und sich der Gast dann beschwert. Und dann wird es kritisch.
Hat es natürlich nicht, das hat ja auch niemand behauptet.Das hat jetzt schon lange nichts mehr mit dem Westside zu tun
Diesen Fall kann ich leider nicht annehmen, da es in Schweizer Clubs keine einzige mir bekannte AZF gibt!Nehmen wir mal es wäre eine bekannte AZF.
Dies ist allerdings ein Punkt bei dem du wahrscheinlich recht hast.Ist sie eine relativ neue
Um ehrlich zu sein, dieser Gesetzesartikel ist, wie so vieles in der Jurisprudenz, Auslegungssache. Wenn ein Bordellbetreiber den räumlichen, zeitlichen und servicetechnischen Rahmen für Prostituierte schafft indem die Prostitution A) in dem Bordell (Ort), B) zu gewissen Öffnungszeiten (Zeit) und C) zu gewissen preislichen und servicemässigen Richtlinien (150 CHF für 30 Min., Service beinhaltet GV, BJ und ZK; daher Ausmass); dann kann es durchaus so ausgelegt werden, dass der Bordellbetreiber Ort, Zeit und Ausmass der Prostitution bestimmt. Es wird bloss nicht so ausgelegt. Aber eben, nicht weil der Staat es nicht könnte, sondern weil er es nicht möchte. Doch streng genommen ist die Prostitution stets eine juristische Grauzone. Ein Bordellbetreiber steht irgendwo immer mit einem Bein im Knast, zumindest sind die Gesetze so konzipiert, dass der Staat sich stets ein Hintertürchen offen lässt um einem Bordellbetreiber einen Strick zu drehen.Hallo Franky
Wir kennen uns aus dem El Harem (also ich Dich, Du wirst mich nicht einordnen können.)
Da ich Dich und Deine Arbeit immer geschätzt habe erlaube ich mir Dir einen Hinweis zu geben. Du bewegst Dich mit solchen Aussagen nämlich auf ziemlich dünnen Eis... Es gibt Sachverhalte die zwar alle wissen aber nicht unbedingt in ein öffentliches, für alle lesbares Forum gehören.
Zitat Schweizer StGB Art. 195 - 1
"Mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
Die Handlungsfreiheit einer Person, die Prostitution betreibt, dadurch beeinträchtigt, dass er sie bei dieser Tätigkeit überwacht oder Ort, Zeit, Ausmass oder andere Umstände der Prostitution bestimmt"
Und bitte, bevor jetzt die üblichen Verdächtigen den Holzhammer gegen mich rausholen : Das Gesetz stammt nicht aus meiner Feder und ich sage nicht, dass es realistisch ist... ICH ZITIERE ES NUR... Einfach als Hinweis auch an alle Schreiber, die hier öfters die Manager dafür loben dass sie konsequent den Service durchsetzen... Ihr macht den Club Betreibern damit keinen Gefallen. Wenn wir die paradiesischen Zustände in den Schweizer Clubs noch lange geniessen wollen empfiehlt sich hier "Schweigen ist Gold"....
Guter Einwurf natürlich.Ich möchte das, was du geschildert hast, nicht in Abrede stellen. Da kann oder wird durchaus etwas dran sein. Wie würdest du jedoch in deine Aussage einfliessen lassen wenn man zwar "Lämpen" (schweizerisch für Auseinandersetzung) mit einem Girl gehabt hat in einem Club aber halt auch mit mehreren anderen Girls dieses Clubs gute Erlebnisse im Zimmer hatte? Würden die Girls, die gute Erlebnisse mit dir hatten in einer Diskussion dem Girl widersprechen, das verbreitet, dass du problematisch bist? Oder würden sie schweigen? Wenn ja, würden sie einfach weiter mit dir aufs Zimmer gehen? Oder eben nicht, weil du ja per Gerüchte unten durch bist? Welchen Einfluss hätte also der Umstand, dass du allenfalls gute Erlebnisse mit mehreren anderen Girls hattest, in dem Szenario, wo ein Girl, mit dem du Lämpen hattest, dich bei den anderen Girls schlechtmachen würde?
sicher würden die weiter mit dir aufs Zimmer gehen.Würden die Girls, die gute Erlebnisse mit dir hatten in einer Diskussion dem Girl widersprechen, das verbreitet, dass du problematisch bist? Oder würden sie schweigen? Wenn ja, würden sie einfach weiter mit dir aufs Zimmer gehen?
Das das so ist, habe ich hier schon beschriebenBeschwerden/ Zimmerabbrüche sind bei mir 2-3 mal vorgekommen. Jedesmal sind dann die mir bekannten Girls (auch die ohne Zimmergang) sofort zu mir gekommen und mich unterstützt
Ich möchte das, was du geschildert hast, nicht in Abrede stellen. Da kann oder wird durchaus etwas dran sein. Wie würdest du jedoch in deine Aussage einfliessen lassen wenn man zwar "Lämpen" (schweizerisch für Auseinandersetzung) mit einem Girl gehabt hat in einem Club aber halt auch mit mehreren anderen Girls dieses Clubs gute Erlebnisse im Zimmer hatte? Würden die Girls, die gute Erlebnisse mit dir hatten in einer Diskussion dem Girl widersprechen, das verbreitet, dass du problematisch bist? Oder würden sie schweigen? Wenn ja, würden sie einfach weiter mit dir aufs Zimmer gehen? Oder eben nicht, weil du ja per Gerüchte unten durch bist? Welchen Einfluss hätte also der Umstand, dass du allenfalls gute Erlebnisse mit mehreren anderen Girls hattest, in dem Szenario, wo ein Girl, mit dem du Lämpen hattest, dich bei den anderen Girls schlechtmachen würde?Dann Wilkommen in der Realität, aber so ist es nun einfach nun mal!
Wobei das für mich nicht viel damit zu tun hat, das die GL hier versagt hat das die Girls erfahren von wem die Beschwerde kommt, denn zum einen wird man ja meistens direkt an der Rezeption beim Bezahlung in Anwesenheit des Girls gefragt ob alles ok war und somit weiß diese es natürlich sofort.
Und selbst wenn man es doch zu einem späteren Zeitpunkt alleine "meldet" wissen bzw können sich die entsprechenden Mädels danach immer denken von wem die Beschwerde kam.
Bzw. denke sie dies zumindest, auch mit der Gefahr dass dann mal ein falscher verdächtig und beschuldigt wird und die entsprechenden Konsequenzen zu spüren bekommt.
Sorry hast dich irgendwie durch mich vor den Kopf gestossen gefühlt. War nicht meine Absicht.schon krass, wie du meine Aussage verdrehst.
Deine Frage war, ob ich reklamieren würde. Darauf habe ich mein vorgehen beschrieben
Wer sagt denn, dass ich das Zimmer noch geniesse. Es ist doch Arbeit für mich, versuchen das beste raus zu machen.
Sie muss mir ja auch schon vor dem Zimmer ein wenig sympatisch gewesen sein, sonst wäre es nicht zum Zimmergang gekommen.
Diskutieren würde ich auch nicht, sondern nur etwas führen und ein paar Hinweise geben.
Manchmal kann so ein anfänglich katastrophales Zimmer sogar noch zum Highlight werden. Genauso gut kann es aber auch ein Katastrophe bleiben
schon krass, wie du meine Aussage verdrehst.Krass, dass du ein Zimmer immer noch geniessen
Dann Wilkommen in der Realität, aber so ist es nun einfach nun mal!So ist es aber nur, wenn die GL tatenlos, unfähig und unwillens ist, ihren Informanten, den Gast, der sie auf Misstände oder Service-verweigerer im Club aufmerksam gemach, ihnen also geholfent hat, vor Boykott und Repressalien der Girls zu schützen, sprich schon längst die Kontrolle über ihren Club abgegeben und in die Hände der Girls gelegt hat. Und wenn die Girls das Sagen haben, und bestimmen, welcher Gast auf Zimmer darf und wer nicht, müssten alle Alarmglocken läuten und ist Duchgreifen und Handlungsbedatf angesagt. Auch wenn Kollege @1.Personsingular wieder Bauchschmerzen bekommt.
Krass, dass du ein Zimmer immer noch geniessen und in etwas Gutes verwandeln kannst, indem du das Girl korrigierst und mit ihm diskutierst. Habe ich zwar auch schon, aber es ist für mich ein Abturner. Wenn ich im Zimmer bin, dann möchte ich, dass es funkt und knistert. Dass nicht geredet, sondern geküsst, geblasen, geleckt und gefickt wird.blasen ist mir nicht so wichtig und Tücher akzeptiere ich, solange nach 10 Minuten kein "alter" Baum da liegt. Die Technik würde ich aber versuchen zu korrigieren.
Küssen ist mir sehr wichtig und ich werde schon im Zimmer versuchen richtig zu küssen.
Wichtig wären mir auch ihre Gründe.
Würde ich reklamieren? nicht unbedingt, aber ansprechen würde ich das.
Im Imperiumclub, falls das Küssen nach meinem Ansprechen und Versuchen so bleibt, würde ich nur den ermässigten Preis bezahlen
blasen ist mir nicht so wichtig und Tücher akzeptiere ich, solange nach 10 Minuten kein "alter" Baum da liegt. Die Technik würde ich aber versuchen zu korrigieren.Das Girl küsst vor dem Zimmer nicht, im Zimmer küsst es dann nur mit geschlossenem Mund. Es ist ein "Tüechli-Girl" und vor dem Blasen packt sie ein Kleenex-Taschentüechli aus und poliert deinen Pimmel. Beim Blasen hat es einfach den Mund offen, wichst aber eigentlich nur. Reklamierst du oder nicht?
Das Girl küsst vor dem Zimmer nicht, im Zimmer küsst es dann nur mit geschlossenem Mund. Es ist ein "Tüechli-Girl" und vor dem Blasen packt sie ein Kleenex-Taschentüechli aus und poliert deinen Pimmel. Beim Blasen hat es einfach den Mund offen, wichst aber eigentlich nur. Reklamierst du oder nicht?Wenn du neu oder relativ neu in dem Club bist, würde ich dir zustimmen.
Wenn du allerdings als "einfacher" Kunde in dem Club bekannt bist, würde ich dir widersprechen.
Für ist ein Grund zu reklamieren, nur wenn sie die Arbeit verweigert oder versucht mich ab zu zocken.
In beiden Gründen breche ich das Zimmer sofort ab und kläre das mit ihr an der Rezeption.
Wenn sie ihre Arbeit gut macht, aber wir nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen, habe ich halt Pech gehabt und es ist kein Grund zum beschweren. Wiederholungen gibt es zu 90% allerdings nicht.
Wenn ein Stammgirl mal einen schlechten Tag hat, lasse ich das bei ihr durchgehen. Den schlechten Tag merke ich auch schon im Voraus und gehe dann trotzdem mit ihr aufs Zimmer. Meisten werden es sogar ganz tolle Zimmer.
Beschwerden/ Zimmerabbrüche sind bei mir 2-3 mal vorgekommen. Jedesmal sind dann die mir bekannten Girls (auch die ohne Zimmergang) sofort zu mir gekommen und mich unterstützt
Wenn du neu oder relativ neu in dem Club bist, würde ich dir zustimmen.Denn sie sagte, wenn sich jemand über eine von uns beschwerd, dann ist doch klar was dann geschehen wird. Denn dann wird keine Frau in Zukunft mehr mit diesem Mann aufs zimmer gehen und wir werden schon dafür sorgen, dass dies auch wirklich jede erfährt.
So ist es aber nur, wenn die GL tatenlos, unfähig und unwillens ist, ihren Informanten, den Gast, der sie auf Misstände oder Service-verweigerer im Club aufmerksam gemach, ihnen also geholfent hat, vor Boykott und Repressalien der Girls zu schützen, sprich schon längst die Kontrolle über ihren Club abgegeben und in die Hände der Girls gelegt hat. Und wenn die Girls das Sagen haben, und bestimmen, welcher Gast auf Zimmer darf und wer nicht, müssten alle Alarmglocken läuten und ist Duchgreifen und Handlungsbedatf angesagt. Auch wenn Kollege @1.Personsingular wieder Bauchschmerzen bekommt.ich sehe allerdings ein ganz großes Problem bei der ganzen Sache.
Denn man kann es sich ja eigentlich auch schon denken, was dies dann für Konsequenzen hat.
Denn sie sagte, wenn sich jemand über eine von uns beschwerd, dann ist doch klar was dann geschehen wird. Denn dann wird keine Frau in Zukunft mehr mit diesem Mann aufs zimmer gehen und wir werden schon dafür sorgen, dass dies auch wirklich jede erfährt.
Hallo Tomker,
im Hinblick auf Reklamationen ist stets der genaue Sachverhalt entscheidend. Es gilt zu unterscheiden, ob es sich um eine berechtigte oder unberechtigte Reklamation handelt und ob die Verantwortung beim Gast oder bei der zuständigen Mitarbeiterin liegt.
Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass Gäste, die Unzufriedenheit äußern, dies direkt an der Rezeption mitteilen und konkret begründen, welche Aspekte ihres Aufenthalts unzureichend waren. Nur so ist es uns möglich, angemessen und zeitnah auf die Reklamation zu reagieren und Abhilfe zu schaffen.
Leider kommt es jedoch häufig vor, dass Gäste bei der Abreise erklären, dass alles zu ihrer Zufriedenheit war, sich jedoch im Nachhinein – beispielsweise in Online-Bewertungen ---- beschweren. Solche Fälle erschweren es uns erheblich, auf Probleme einzugehen und den Service kontinuierlich zu verbessern.
Selbstverständlich reagieren wir, wenn mehrfach Beschwerden über eine bestimmte Mitarbeiterin eingehen. Sollten die Reklamationen auf deren Fehlverhalten zurückzuführen sein, ergreifen wir entsprechende Maßnahmen. Jedoch ist es uns ohne rechtzeitige und klare Kommunikation seitens der Gäste nicht möglich, Probleme zu erkennen und zu beheben.
Wir bitten daher um eine frühzeitige und offene Kommunikation, um sicherzustellen, dass sämtliche Anliegen sachgerecht bearbeitet werden können.
mfg Franky
Doch, das ist so- sonst ist der Laden bald zu- und auch eine Beschwerde bringt dann was, wenn sie berechtigt ist und du dich beschwerst. Davon abgesehen das du nicht zahlen muss. Seltenst habe ich erlebt, dass eine verhandelte und vereinbarte Leistung nicht geleistet wird. Der Normalfall ist, dass über den Service nicht gesprochen wird und sich der Gast dann beschwert. Und dann wird es kritisch.Ich kann dir sagen, dass dies nicht so ist!!
Und nein, der Laden muss deswegen trotzdem nicht zu machen.
Außerdem "beschweren" sich die Leute in Deutschland sowie meistens gar nicht mehr, weil sie aus der Vergangenheit gelernt haben dasces sowie nichts bringt.![]()
Ich kann dir sagen, dass dies nicht so ist!!Auch in Deutschland kann es sich kein Club leisten das Girls arbeiten über die sich Gäste ständig beschweren. Jede Beschwerde ist Antiwerbung . Spätestens nach der dritten Reklamation dürfen die Girls packen und erfolgt Hausverbot.
Einspruch.Zitat Schweizer StGB Art. 195 - 1
"Mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
Die Handlungsfreiheit einer Person, die Prostitution betreibt, dadurch beeinträchtigt, dass er sie bei dieser Tätigkeit überwacht oder Ort, Zeit, Ausmass oder andere Umstände der Prostitution bestimmt" Und bitte, bevor jetzt die üblichen Verdächtigen den Holzhammer gegen mich rausholen
So ist es.Hallo Tomker,
im Hinblick auf Reklamationen ist stets der genaue Sachverhalt entscheidend. Es gilt zu unterscheiden, ob es sich um eine berechtigte oder unberechtigte Reklamation handelt und ob die Verantwortung beim Gast oder bei der zuständigen Mitarbeiterin liegt.Daher ist es von zentraler Bedeutung, dass Gäste, die Unzufriedenheit äußern, dies direkt an der Rezeption mitteilen und konkret begründen, welche Aspekte ihres Aufenthalts unzureichend waren. Nur so ist es uns möglich, angemessen und zeitnah auf die Reklamation zu reagieren und Abhilfe zu schaffen.![]()
ich möchte betonen, dass ich niemals jemandem Hausverbot erteilen würde, nur weil er ehrlich ist – warum auch? Ehrlichkeit ist ein wichtiger Wert, den ich schätze.@FrankyClubWestside wäre schön, wenn es so wäre. Es gibt aber gute Gründe, weshalb jemand nicht gerne im Club sondern eher im Forum sich beschweren möchte. Macht man es im Club, kann es durchaus sein, dass der Club defensiv reagiert, die Sache gegen den Gast dreht und man am Ende allenfalls sogar mit einem Hausverbot hinauskomplimentiert wird, weil man eine Szene gemacht hat. Ist mir bei dir ja auch passiert. Also nicht das mit dem Hausverbot, aber dass ich mich wegen etwas beschwert habe und du dann sofort defensiv reagiert hast. Es ging darum, dass ein Girl ohne es mit mir abzustimmen die Zimmerzeit verlängert hatte und ich, weil ich im Zimmer weder Uhr noch Handy hatte, dann komplett verwundert dastand, als du mir für den Zimmerbesuch die saftige Rechnung präsentiert hast. Als ich das dann beanstandete, meintest du "als Gast hast du die Verantwortung die Zeit im Blick zu behalten". Woraufhin ich entgegnete, dass ich diese Verantwortung eher bei der Dame sehe. Da du jedoch von Anfang an in die Defensive gegangen bist, wo du recht forsch reagiert und eine ziemlich bullige Pose eingenommen hattest, habe ich halt ohne weiter zu diskutieren bezahlt.
Ähnliches kann einem selbst "anonym" im Forum passieren, jedoch mit dem geringeren Risiko eines Hausverbots. Ich erinnere an meinen kritischen Bericht letztes Jahr zum @Club Palace über ein Girl, das dort aus dem Westside wegen der damaligen Preisaktion zum Arbeiten da war. Nach meiner Kritik schaltete sich Max vom Westside ein um im Forum die Glaubwürdigkeit meiner Kritik in Frage zu stellen und Zweifel zu säen.
Wenn wir uns doch schon kennen , komm doch mal auf ein Café vorbei@FrankyClubWestside
Ich bin sicher, dass bei Euch alles korrekt verläuft. Ich wollte Dir nur die Möglichkeit geben das klarzustellen, da man den Beitrag auch falsch hätte interpretieren können.![]()
es freut mich, dass wir uns kennen und Sie wissen, dass man bei uns immer offen und respektvoll miteinander sprechen kann, um Anliegen oder Missverständnisse konstruktiv zu klären.Hallo Franky
Wir kennen uns aus dem El Harem (also ich Dich, Du wirst mich nicht einordnen können.)
Da ich Dich und Deine Arbeit immer geschätzt habe erlaube ich mir Dir einen Hinweis zu geben. Du bewegst Dich mit solchen Aussagen nämlich auf ziemlich dünnen Eis... Es gibt Sachverhalte die zwar alle wissen aber nicht unbedingt in ein öffentliches, für alle lesbares Forum gehören.
Zitat Schweizer StGB Art. 195 - 1
"Mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:
Die Handlungsfreiheit einer Person, die Prostitution betreibt, dadurch beeinträchtigt, dass er sie bei dieser Tätigkeit überwacht oder Ort, Zeit, Ausmass oder andere Umstände der Prostitution bestimmt"
Und bitte, bevor jetzt die üblichen Verdächtigen den Holzhammer gegen mich rausholen : Das Gesetz stammt nicht aus meiner Feder und ich sage nicht, dass es realistisch ist... ICH ZITIERE ES NUR... Einfach als Hinweis auch an alle Schreiber, die hier öfters die Manager dafür loben dass sie konsequent den Service durchsetzen... Ihr macht den Club Betreibern damit keinen Gefallen. Wenn wir die paradiesischen Zustände in den Schweizer Clubs noch lange geniessen wollen empfiehlt sich hier "Schweigen ist Gold"....