bluEyes
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Jetzt muss ich doch einmal zu den recht eigenartigen Gedanken von @tomker in Sachen Recht äussern. Ich werde da nicht Punkt für Punkt auseinadernehmen.Danke @molat für diese Info. Ich bin das Urteil kurz überflogen. Man brauch weder Akteneinischt noch ein Jurastudium um ein Urteil zu verstehen. Es reicht Lesen zu können und juristische Grundkenntnisse zu haben. Afrim hatte einen schlechten Verteidiger. Hätte tomker ihn verteidigt, hätte er ein anderes Urteil bekommen.
1. ) Es ist schon merkwürdig, dass keiner der zahlreichen Kunden von Afrims Clubs, die hier schreiben und von Afrims Club- Preisen oder seinen im anderen Forum wöchentlichen verteilten Frei-fick- Gutscheinen partizipieren und profitieren, ihn verteidigen, sonder tomker es machen muss, der von ihm noch nie profitiert hat. Der hat noch nicht mal ein Glas Wasser gratis bekommen. Nein, der hat ihn noch nie gesehen.
2. ) Afrim sass nicht 25 Jahre untätig in der sozialen Hängematte und hat staatliche Hilfe bezogen, sondern war unternehmerisch tätig. Wo gehobelt wird, fallen notwendigerweise Späne. Das kann ein Richter, der nur auf dem Amt hockt, Dienst nach Vorschrift von 9 to 5 schiebt und seine Pension ersitzt, nie selbständig tätig war und kein unternehmerisches Risiko gegangen ist, gar nicht verstehen. Wer den Häüptling kritisieren will, muss erst mal selber einer gewesen sein.
3. ) Afrim wurde nicht wegen 88 schweren Gewalt-und schwerster Tötungsverbrechen, sondern wegen 88 kleinen. lächerlichen und unbedeutenden Bagatell-Lapalien-Lausbuben- und Mini-übertretungen in Ausübung und Zusammenhang seiner unternehmerischen Tätigkeit gebusst. Falsch parken, zu laut hupen. Müll nicht richtig sortiert uswusf... Pillepalle Pipifazz. Und wegen Fälschung eines Papiers. Aber diese Urteil ist nicht mal rechtskräftig.
5. ) Afrim hat die Zahlungsunfähikeit mehrerer Firmen zu verantworte. Das alleine ist aber nicht strafbar und wurde daher nicht mal angeklagt, geschweige denn verurteilt. Er wurde eben nicht wegen betrügerischen Bankrott, vorsätzlichem Konkurs oder verschleppter Insolvenz angeklagt geschweige denn verurteilt. Das geht klar aus dem Urteil hervor. Und das obwohl das Imperium der Steuerbehörde Steuerunterlagen vom Afrin zugespielt hat.
6. )Das aber ist ohnehin nur die eine Seite der Medaille und spricht natürlich gegen ihn. Die andere Seite , die für ihn spricht, wurde gar nicht erst berücksichtig. Er hat dutzende Betriebe saniert, hunderte Arbeitsplätze geschaffen und Millionen an Steuern bezahlt. Mehr Steuern als 100 Molats zusammen. Weil der Richter diese Seite im Urteil nicht berücksichtigt hat, liegt ein schwerer Abwägungs- Rechts- und Verfahrensfehler vor und wird es in nächster Instanz aufgehoben.
7.) Und der entscheidenste und wichtigste Punkt. Es kann nicht sein, das hier jeder albanische Hütchenspieler-betrüger, jeder afghanische Messerstecher, jeder arabische Vergewaltiger, jeder georgischer Serien-bankräuber , jeder schwarze Drogendealer die nur staatliche Leistungen kassieren, Sozialkassen plündern und Steuern kosten, Asyl, Geld ohne Ende, Krankenversicherung für den ganzen Clan, ein Haus und später Rente bekommt, aber Afrim, der keiner Fliege ein Haar krümmt, verurteilt wird. Das widerspricht Treu und Glauben und jedem Rechtsempfinden.
Um das zu kapieren braucht man kein Jurastudium . Der gesunde Menschenverstand alleine reicht völlig.
Also hat Afrim "nur" 88 Straftaten gemacht weil er unternehmerisch Tätig ist (war)? Ich war auch Unternehmer und wurde zu einer Busse verurteilt weil wir Preisanschreibepflicht verletzt hatten. Die Schaufensterdekoration wurde geändert Anfangs Nachmittag, danach gab es grossen Kundenandrang und die Preis konnten erst kurz vor Ladenschluss zugefügt werden. Aber mit deinem Beitrag signalisierst du, dass man nur mit so ungefähr 88 Straftaten ein Unternehmer sein kann. Urkundenfälschung (von dir erwähnt) ist kein Kavaliersdelikt ausser er hat sich eine Entschuldigung fürs Schulschwänzen gefälscht . Dass da ein bisschen mehr Details dahinterstrecken die sind im Urteil erwähnt, hier ein paar Auszüge:
- Es gab ein paar - für sich alleine gesehen - kleine Delikte wie Ruhestörung, Nichteinhaltung der Schliessungszeiten eines Restaurationsbetriebs, widerrechtliches Ablagern von Abfällen ausserhalb einer Deponie, Nichteinhalten eines hohen Feiertags usw. Daneben wurde er immerhin aber auch rechtskräftig wegen Tätlichkeiten, Drohung, Beschimpfung sowie versuchter Nötigung und wegen Verfügung über mit Beschlag belegter Vermögenswerte und wegen mehrfacher Nichtabgabe der Kontrollschilder und des Fahrzeugausweises verurteilt.
- Der Beschwerdeführer hat sich über Jahre hinweg nicht um die hiesige Rechtsordnung gekümmert oder
- Der Beschwerdeführer zeugte von einer ausgeprägten Gleichgültigkeit gegenüber der hiesigen Rechtsordnung. Trotz der strafrechtlichen Sanktionen und der zweimaligen Verwarnung hat er sein Verhalten nicht grundlegend geändert.
- Es durfte von ihm erwartet werden, dass er sich nach der letzten Verwarnung - auch vor dem Hintergrund seiner prekären finanziellen Situation - nichts mehr zuschulden kommen liess, was indessen nicht der Fall war. Er zeigte hinsichtlich seines widerrechtlichen Verhaltens keinerlei Einsicht und trug weder den Strafbescheiden noch den ausländerrechtlichen Verwarnungen Rechnung.
- Das Bundesgericht teilt somit die Ansicht der Vorinstanz, dass das sicherheitspolizeilich begründete öffentliche Interesse im Hinblick auf die wiederholte und andauernde Delinquenz und die beträchtliche Schuldenwirtschaft die gewichtigen privaten Interessen des Beschwerdeführers an einem Verbleib in der Schweiz überwiegt
Aber den Vogel schiesst du mit denem Punkt 5 ab. Deiner Meinung nach darf man Straftaten begehen so viele man will, Hauptsache man bezahlt genug (Millionen) an Steuern (keine Ahnung ob er dies gemacht hat). Ich dachte immer das Recht sei nicht käuflich, wenigstens nicht bei uns in der Schweiz.